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Der Hausbau







08 Überwachung der Baumassnahme:







Sind die Aufträge an Bauunternehmer und Handwerker
vergeben und ist die Baumaßnahme genehmigt, kann mit
dem Hausbau begonnen werden. Mein Architekturbüro
überwacht die Handwerker und ihre Leistung. Wir prüfen
laufend die Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung
mit der Ausführungsplanung, Baugenehmigung, und der
Leistungsbeschreibung. Sorgen dafür das die Arbeiten und
eingesetzten Materialien mit den anerkannten Regeln der
Technik und den einschlägigen Vorschriften
übereinstimmen.
Wir überwachen die Ausführung von Tragwerken nach § 63
Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem
Standsicherheitsnachweis, koordinieren die an der
Objektüberwachung fachlich Beteiligten, überwachen und
korrigieren Details von Fertigteilen, erstellen, korrigieren
und prüfen die Einhaltung des Zeitplans. Darüberhinaus
führen wir ein Bautagebuch, erstellen gemeinsame
Aufmasse mit den Bauausführenden Unternehmen,
helfen Ihnen bei der Abnahme der Bauleistungen unter
Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung
fachlich Beteiligter. Stellen wir Mängel in der Ausführung
fest, sorgen wir für zeitnahe Beseitigung dieser.
Wir prüfen die Rechnungen der Handwerke und geben
diese zur Zahlung frei.
Mein Architekturbüro erarbeitet die Kostenfeststellung nach
DIN 276. Wir beantragen behördliche Abnahme und
nehme daran Teil. Ist die Baumaßnahme abgeschlossen,
übergeben wir Ihnen das Objekt einschließlich der
Zusammenstellung und Übergabe von erforderlichen
Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen,
Prüfprotokollen usw.
Zum Abschluss listen wir Ihnen die Gewährungsfristen auf,
überwachen die Beseitigung der bei der Abnahme der
Bauleistungen festgestellten Mängel, kontrollieren die
Kosten durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der
Bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den
Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.







09 Objektbetreuung und Dokumentation:







Da jedes Bauobjekt sich in den ersten beiden Jahren nach
der Fertigstellung in bestimten Toleranzen verändert, Holz
trocknet aus, das Gebäude setzt sich usw. ist eine
Überprüfung der Baumaßnahme auch nach der Übergabe
an die Bauherrn sinnvoll. Daher begehen wir  vor Ablauf
von Verjährungsfristen das Objekt. Bei Mängelfeststellung
vor Ablauf der Gewährleistungsansprüche machen wir in
Ihrem Auftrag diese Ansprüche geltend.
Wir überwachen die Beseitigung von Mängeln, die
innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungs-
ansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf
Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten.
Ist die Gewährleistung abgelaufen wirken wir bei der
Freigabe von Sicherheitsleistungen mit. Zum Abschluß
unserer Architektenleistung erhalten Sie eine
systematische Zusammenstellung der zeichnerischen
Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.









Sie haben Fragen, wir antworten:







Alle Leistungen die hier beschrieben sind, können im
Rahmen einer solchen Website nur unzureichend erläutert
werden. Dennoch habe ich versucht, Ihnen die Arbeitweise
meines Architekturbüros verständlich darzustellen.
Gerne beantworte ich Ihnen alle offene Fragen und würde
mich über jede Rückmeldung freuen.







Statement :







Unser Team steht jederzeit bereit, Ihnen, bei der
Umsetzung aller Bau- und  Sanierungsmaßnahmen zur
Seite zu stehen. Das Architekturbüro Bertrams setzt alles
daran, Sie in Ihrem Vorhaben tatkräftig und kompetent zu
unterstützen. Ich und mein Team freuen uns auf Sie.