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Die Planung
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04 Die Genehmigungsplanung:
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Sind Sie mit unserem Entwurf zufrieden und entspricht
unsere Kostenschätzung Ihren Vorstellungen, kümmern wir
um die weiteren Schritte auf dem Weg zu Ihrem Haus.
Zur Genehmigung Ihres Bauvorhabens erarbeitet mein
Architekturbüro die entsprechenden Zeichnungen und
Berechnungen zur Einreichung bei der
Bauaufsichtsbehörde und anderen am
Genehmigungsverfahren beteiligter Behörden und
Institutionen. Bei Bedarf stellen wir in Ihrem Namen
Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen und verhandeln
mit den entsprechenden Behörden. Außerdem kümmern
wir uns um die Einbindung von Beiträgen anderer an der
Planung fachlich Beteiligter, wie Vermessungsingenieur,
Statiker usw. Wir erstellen notwendige Anträge und reichen
diese ein.
Auf Wunsch und bei Bedarf wirken wir bei der Beschaffung
von nachbarlichen Zustimmung mit, erarbeiten Unterlagen
für besondere Prüfverfahren, und leisten fachliche und
organisatorische Unterstützung des Bauherrn im
Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichem.
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05 Die Ausführungsplanung :
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Die Ergebnisse der Entwurfs- und Genehmigungsphase
bilden die Grundlage für die Ausführungsplanung. Nach
diesen Ausführungs-, Detail- und Konstruktions-
zeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1 wird Ihr Haus gebaut.
Dieser Planungsabschnitt ist entscheidend für die Qualität
Ihres Gebäudes. Alle Randbedingungen wie die Statik, die
Bauphysik, Ver- und Entsorgung sowie Elektrik fließen in
die Ausführungsplanung mit ein. Jedes von meinem
Architekturbüro geplantes Haus ist ein Unikat. Die Anzahl
der unterschiedlichen in Ihrem Haus verbauten Teile
übersteigt die eines neuen Autos. Da Ihr Haus nur einmal
gebaut wird ist die Ausführungsplanung bis ins Detail
besonders wichtig. Daher sind Änderungen nach
Abschluss der Ausführungsplanung besonders aufwendig.
Aus diesem Grund wird dieser Planungsabschnitt
besonders intensiv mit Ihnen besprochen und diskutiert.
Auch hier spielt das erarbeitete Lasten- und Pflichtenheft
eine wichtige Rolle. Es bildet zusammen mit den bisher
erstellten Unterlagen das sogenannte Baubuch bzw.
Raumbuch. Diese detaillierte Objektbeschreibung bildet
die Grundlage für eine Leistungsbeschreibung mit
Leistungsprogramm für die anschließende
Ausschreibungsphase.
In Sonderfällen prüfen wir die vom Bauausführenden
Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit
Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne
auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung.
(zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen,
Aufstellungs- und Fundamentpläne von
Maschinenlieferanten, Ausführungsplanungen von
Generalunternehmern) Bei Änderungen, die sich während
der Ausschreibungsphase ergeben, schreiben wir die
Ausführungsplanung fort.
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